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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 
F. Becker Lagerbehälter e.K.


 

1. ALLGEMEINES
Der Besteller erkennt mit der Auftragserteilung unsere Verkaufs-und Lieferbedingungen an. Nur diese sind rechtsverbindlich. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht nochmals bei Vertragsabschluss widersprechen.
Zur Verfügung gestellte Zeichnungen sind unser geistiges Eigentum und dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weiter gegeben werden.


2. ANGEBOTE
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten nur als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Angebote beinhalten nicht das Erstellen von Kundenzeichnungen.


3. PREISE
Die angegebenen Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, für Lieferungen ab Werk ausschließlich Verpackungs-und Frachtkosten zuzüglich Mwst.


4. UMFANG DER LIEFERPFLICHT
Fur die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Hinsichtlich der angebotenen Produkte und Waren behalten wir uns ausdrücklich vor, Änderungen vorzunehmen, insbesondere im Zuge technischem Fortschritts und zwar insbesondere hinsichtlich Abbildungen, Gewicht, technische Änderungen oder ähnlicher Merkmale. Wir sichern ihnen jedoch gleich bleibende bzw. verbesserte Produktqualität zu.


5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen einvernehmlicher Absprache und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung unsererseits. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen und Provisionen gem. den jeweiligen Bankensätzen für vorübergehende Kredite berechnet. Wechsel und etwaige andere Zahlungsmittel werden nur auf Grund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen und lediglich unter Berechnung aller Einziehungs-, Diskont-und sonstiger Spesen zu Lasten des Bestellers angenommen. Die Zahlungsbedingung kann aufgrund negativer Liquiditätsprufung auf Vorkasse geändert werden.


6. LIEFERZEITEN
Angaben von Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten. Verzugsstrafen oder sonstige Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ohne besondere Vereinbarungen ausgeschlossen. Bei Lieferverzug ist der Käufer erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen dazu berechtigt, die ihm gesetzlich zustehenden Rechte auszuüben. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unsere Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.


7. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an unseren Lieferungen bis zur völligen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen vor. Bei laufender Rechnung gilt das Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Für alle Lieferungen gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.


8. VERPACKUNG
Die Ware wird unverpackt versendet, Beschädigungen der Lackierung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Zur Verringerung von Transportschäden bieten wir lhnen gegen Aufpreis eine Verpackung der Produkte an. Sollten Sie sich nicht innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung hierzu äußern, versenden wir ohne Verpackung.


9. BEANSTANDUNGEN
Sind die Waren fehlerhaft, werden sie schadhaft geliefert, so werden wir die Mängel ohne Berechnung von Kosten, ohne schuldhaftes Zögern beseitigen. Werden zur Mängelbeseitigung Arbeiten erforderlich, so tragen wir die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Fracht, Arbeits- und Materialkosten, außer es sind abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen worden. Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu prüfen, auch wenn Muster übersandt werden. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind nach Ablauf einer Woche seit Eingang am Bestimmungsort von der Gewährleistung ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind seitens des Bestellers binnen einer Woche nach ihrer Entdeckung zu rügen. Jeder weitere Schadenersatzanspruch sowie ein Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, ist ausgeschlossen. Mängel wegen Farbtonabweichungen oder technischen Änderungen bei Nachbestellungen sind ebenfalls ausgeschlossen.


10. ERFÜLLUNGSORT
Erfullungsort für beide Teile ist Haiger-Dillbrecht, Gerichtsstand ist Dillenburg.


11. VERBINDLICHKEITEN DES VERTRAGES
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingung verbindlich.


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